Teile und funke

Seit 2022 können in Hessen auch kommunale Sicherheitsbehörden am Digitalfunk BOS teilnehmen

Mit dem Digitalfunk BOS kommunizieren alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie die Bundeswehr in einem gemeinsamen digitalen Sprech- und Datenfunksystem. Es ist das weltweit größte Funknetz, das auf dem internationalen TETRA-Standard basiert. Mehr als 5.000 Basisstationen versorgen 99,2 Prozent der Fläche Deutschlands. Über eine Million Endgeräte sind im Netz registriert. Diese Funklösung ist speziell auf die Anforderungen der BOS ausgerichtet. Jeden Tag bewältigen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und viele andere, die für uns Sicherheit und Ordnung schaffen, eine Vielzahl von Einsätzen. Dass dies erfolgreich gelingt, dafür ist Kommunikation ein unverzichtbares Hilfsmittel. Im Falle des Digitalfunks dazu noch verschlüsselt und hochverfügbar.

Das BOS-Digitalfunknetz vereint und vereinheitlicht bundesweit die Kommunikation aller BOS. Für die Praxis bedeutet das, dass die BOS-Funkberechtigten länderübergreifend untereinander kommunizieren können. Ein wesentlicher Vorteil des Digitalfunks BOS gegenüber kommerziellen Mobilfunknetzen ist neben der höheren Ausfallsicherheit die Gruppenkommunikation. Damit wird ein Funkspruch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer definierten Gruppe in Sekundenbruchteilen zugleich übersendet. Darüber hinaus können die Einsatzkräfte je nach Einsatzlage zentral gesteuert und BOS-übergreifend in Funkrufgruppen zusammengeschaltet werden. Dies vereinfacht insbesondere den Einsatz in anspruchsvollen und komplexen Szenarien unter Beteiligung verschiedener BOS.

Großes Interesse der kommunalen Sicherheitsbehörden

Auch für die kommunalen Sicherheitsbehörden, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und mit den originär berechtigten BOS dauerhaft über den Digitalfunk zusammenarbeiten, ist diese Zusammenarbeit bei gemeinsamen Einsatzlagen nun deutlich einfacher.

Bis 2022 mussten Stadtpolizeien und andere kommunale Ordnungsbehörden bei der Kommunikation in Einsatzlagen lange auf eigene Technik zurückgreifen – in der Regel kommerzielle Lösungen. Das galt auch dann, wenn es zur Zusammenarbeit mit BOS kam. Kommerzielle Lösungen waren oft mit Nachteilen verbunden, vor allem wenn eine Kommunikation mit der örtlich zuständigen Polizeibehörde erforderlich wurde.

Die „Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie“ eröffnete im Sommer 2022 erstmals die Möglichkeit, den Nutzerkreis im Digitalfunk BOS zu erweitern. Seither haben in Hessen die Ordnungsbehörden zahlreicher Städte und Gemeinden die Möglichkeit zur Teilnahme am Digitalfunk BOS ergriffen.

Die Aufnahme in den Kreis der Digitalfunk-BOS-Nutzer setzt vorab ein entsprechendes Antragsverfahren voraus. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat müssen konsultiert werden, um nach Vorliegen der Voraussetzungen über den Antrag zu entscheiden. Ein so genanntes Berechtigungs- und Rollenmanagement stellt den Datenschutz untereinander sicher und erlaubt die gemeinsame Kommunikation nur für festgelegte Zwecke.

Um die Vorteile des Digitalfunks durch die Ordnungsbehörden sicher nutzen zu können, ist die Schulung der Anwenderinnen und Anwender unabdingbar. Weiterhin ist die Sicherstellung betrieblicher Prozesse (beispielsweise das Endgerätemanagement) durch die Einbindung einer „Servicepoint“-Struktur sowie die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen obligatorisch. Für eine Erstinformation sowie Begleitung des Antragverfahrens interessierter Kommunen stehen Ansprechpartner in den örtlich zuständigen Polizeipräsidien zur Verfügung.

Hintergrund: Wie ist der Digitalfunk bundesweit organisiert?

Der Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes erfolgt in enger Zusammenarbeit von Bund, Ländern und BDBOS. Letztere übernimmt die Gesamtverantwortung und -koordination für den Betrieb. Der Bund und jedes Land unterhalten jeweils eine Koordinierende Stelle und eine Autorisierte Stelle für den Digitalfunk BOS.

Die Koordinierenden Stellen nehmen in ihrem Verantwortungsbereich zentrale und übergeordnete Aufgaben in Bezug auf den Digitalfunk BOS wahr. Sie sind für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Netzes sowie für die strategische Betriebsorganisation in ihren Verantwortungsbereichen zuständig. Die Autorisierten Stellen leiten den operativ-taktischen Betrieb des Digitalfunks BOS in ihren Verantwortungsbereichen. Dazu gehört die Beratung und Unterstützung der einzelnen BOS bei der Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Einsatzlagen. Für das Land Hessen sind beide Organisationseinheiten im Hessischen Polizeipräsidium für Technik angesiedelt, die Aufgabe der Autorisierten Stelle obliegt der HPT-Abteilung 4.