Ob Fahrzeuge, Waffen, Dienstbekleidung, polizeiliche IT oder Digitalfunk – wenn die Dienststellen (Bedarfsstellen) der hessischen Polizei Ausrüstung benötigen, ist dafür das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) als zentrale Beschaffungsstelle für den Einkauf und die entsprechenden Vergabeverfahren zuständig. Diese haben sich an den Grundsätzen von Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit zu orientieren. In diesem Sinne unterstützen und beraten wir die Bedarfsstellen bei allen vergaberechtlichen Fragestellungen und unterstützen bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. In enger Abstimmung mit den Bedarfs- und Fachstellen im HPT und den Präsidien führen wir die Vergabeverfahren durch und erteilen anschließend den Zuschlag. Gleiches gilt für die Vertretung des Landes Hessen in etwaigen Rechtsschutzverfahren.
Beschaffungsverfahren
Die folgenden Grundsätze sind verpflichtend für das gesamte Beschaffungsverfahren. Darunter fallen unter anderem die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, aber auch das Wettbewerbsgebot, das Diskriminierungsverbot, die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sowie die Mittelstandsförderung.
Damit ist sicherzustellen, dass sämtliche potenziell interessierte Marktteilnehmer Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten und Beschaffungen auf die wirtschaftlichste Weise durchgeführt werden. Aber auch die Grundsätze der Nachhaltigkeit, Berichtspflicht, Dokumentationspflicht sowie die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung gelten verbindlich und sind zwingend einzuhalten.
Durch die Zusammenarbeit von Bedarfsstellen, Fachstellen und der zentralen Beschaffungsstelle werden gleichartige Bedarfe gebündelt, Standardisierungen festgelegt und zentrale Ausschreibungen von landesweiten Rahmenverträgen geprüft, um somit eine wirtschaftliche Bedarfsdeckung zu erzielen.
Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen vergebener Aufträge finden Sie unten.