Fachbereich Biometrie

Zu dem Fachbereich Biometrie gehört die visuelle/biometrische Personenidentifizierung, die Erstellung virtueller Wahllichtbildvorlagen sowie die Phantombilderstellung.

Der 1:1-Lichtbildvergleich trifft eine ermittlungsunterstützende sowie bewertende Aussage zu der Frage einer möglichen Personenidentität durch morphologische oder biometrische Auswertung von Lichtbildern. In Form eines Behördengutachtens gilt er als Sachbeweis vor Gericht. Darüber hinaus können auch unbekannte Personen in den polizeilichen Lichtbildbeständen recherchiert werden.

Biometrische Gesichtvergleiche, Gesicht derselben weiblichen Person auf zwei Bildern, links mit Atemmaske, rechts ohne
Biometrischer Gesichtsvergleich

Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Fachbereiches ist die Erstellung sogenannter virtueller Wahllichtbildvorlagen. Diese werden, wie auch Phantombilder, durch das Hessische Landeskriminalamt als Serviceleistung für die Polizeidienststellen des Landes Hessen erstellt.

Sie dienen der Wiedererkennung von Straftätern durch Zeugen und werden mit künstlich erzeugten Gesichtern erstellt.

Virtuelle Wahllichtbildvorlage, künstlich erzeugte Gesichter von 8 männlichen Personen
Virtuelle Wahllichtbildvorlage

Zum Zweck der Täterermittlung und/oder zur Unterstützung für Fahndungsmaßnahmen ist häufig die Anfertigung und anschließende Veröffentlichung eines Phantombildes die letzte Möglichkeit, den Täter zu finden. Für die Erstellung von Phantombildern wird neben einem Bildbearbeitungssystem zusätzlich eine Software eingesetzt, die eine dreidimensionale und optisch zeichenanimierte Darstellung ermöglicht. Das Erzeugen von Phantombildern basiert auf Zeugen- bzw. Geschädigtenaussagen. Die technisch hochwertige und mobile Ausstattung erlaubt den zeitnahen Einsatz vor Ort. Dabei entstehen virtuelle Täterportraits in zeichenanimierter Darstellung. 

Bildschirmmaske für Phantombilderstellung
Phantombilderstellung