Zu dem Fachbereich Biometrie gehört die visuelle/biometrische Personenidentifizierung, die Erstellung virtueller Wahllichtbildvorlagen sowie die Phantombilderstellung.
Der 1:1-Lichtbildvergleich trifft eine ermittlungsunterstützende sowie bewertende Aussage zu der Frage einer möglichen Personenidentität durch morphologische oder biometrische Auswertung von Lichtbildern. In Form eines Behördengutachtens gilt er als Sachbeweis vor Gericht. Darüber hinaus können auch unbekannte Personen in den polizeilichen Lichtbildbeständen recherchiert werden.