Bei der Bearbeitung von Schuhspuren (Reifenspuren werden wie Schuhspuren bearbeitet) wird von der allgemeinen Tatsache ausgegangen, dass die Spuren, die am Tatort hinterlassen wurden, von Gegenständen (z.B. Schuhlaufflächen) verursacht wurden, die eine materielle Veränderung zu ihrem Ursprungszustand erfahren haben.
Moderne Datenverarbeitungstechniken (Text- und Bilddateien) leisten hier eine erhebliche Arbeitserleichterung bei der Archivierung und Recherche.
Die Sicherung der Spuren erfolgt mit Hilfe von mechanischen, chemischen und fotochemischen Hilfsmitteln.
Die Untersuchung wird unterstützt durch Zuhilfenahme von optischen und fototechnischen Hilfsmitteln.
Für eine Vergleichsuntersuchung ist das Anfertigen von Vergleichsabdrücken unerlässlich.
Durch den Abgleich mit Tatortspurensammlungen können folgende Aussagen getroffen werden:
- die Zuordnung von Tatortspuren zu einem bestimmten Hersteller
- die Zuordnung von Tatortspuren zu weiteren Tatorten
- die Zuordnung von Tatortspuren zu einem bestimmten Verursacher
- das Ausscheiden von Tatortspuren zu einem bestimmten Verursacher
Die bildliche Darstellung von Untersuchungsergebnissen in einem Gutachten erfolgt mittels Originalspuren, Originalfotoaufnahmen von Spuren und den gefertigten Vergleichsabdrücken des Untersuchungsmaterials (Schuhe, Reifen).