Abteilung 2 – Ausstattung/Sonderzuständigkeiten
Fuhrpark
In die Neubeschaffung von Fahrzeugen investieren wir jährlich rund 20 Millionen Euro und stellen etwa 500 Fahrzeuge für alle polizeilichen Einsatzbereiche in Dienst, auch sondergeschützte Fahrzeuge für unsere Spezialeinheiten. Die hessische Polizei unterhält einen Gesamtbestand von etwa 4.000 Fahrzeugen. Darunter auch rund 125 Leasingfahrzeuge und rund 250 Fahrzeuge des Bundes.
Schutzausstattung
Die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen liegt uns besonders am Herzen. Wir entwickeln Uniformen und Schutzbekleidung stetig weiter und tätigen dafür hohe Investitionen.
Insgesamt verfügt die hessische Polizei über Schutzausstattung im Wert von rund 16,5 Millionen Euro, darunter fallen Einsatzhelme und ballistischen Schutzwesten der Schutzklasse 1. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind auch mit ballistischen Schutzwesten mit integriertem Stichschutz ausgestattet. Insgesamt wurden bereits 10.980 Sets an die Kolleginnen und Kollegen ausgegeben.
Waffen und Gerät
Das Sachgebiet WuG ist verantwortlich für eine dreistellige Anzahl diverser Produkte und Produktgruppen, darunter Waffen, Munition, Holster, Taschenlampen, Kriminaltechnik, Verkehrstechnik, aber auch solche für die Verwertung und Vernichtung von Asservatwaffen für Polizei und Justiz sowie der kreisfreien Städte und Landkreise.
Derzeit ist beispielsweise der Roll-Out von etwa 1.500 Mitteldistanzwaffen Heckler & Koch G 38 im Kaliber 5,56 mm x 45 NATO in vollem Gange. Hierfür wurden zusätzlich umfangreiche, mehrjährige Rahmenverträge mit Munitionslieferanten für Einsatz-, Trainings- und Farbmarkierungsmunition in kürzester Zeit abgeschlossen. Das Gesamtvolumen für die Beschaffung der Waffen und der Munition liegt hierbei deutlich im zweistelligen Millionenbereich.
Auch ein europaweiter Rahmenvertrag zur Beschaffung leistungsstarker Taschenlampen wird derzeit in Zusammenarbeit mit einem behördenübergreifenden Fachteam vorangetrieben.