Abschiebungshafteinrichtung Hessen

Abschiebungshafteinrichtung Hessen

Das Polizeipräsidium Südhessen ist für den Betrieb sowie für die damit verbundenen Abläufe in der Abschiebungshafteinrichtung verantwortlich.

Als Grundlage dient hierfür insbesondere das Gesetz „Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen – VaFG“. Für die formalen und rechtlichen Voraussetzungen der Abschiebungen sind die Ausländerbehörden zuständig.

Einziger Zweck der Abschiebungshaft ist die Sicherung der Ausreise. Grundlage für die Unterbringung in der Abschiebungshafteinrichtung ist eine bestehende Ausreisepflicht sowie eine gerichtlicher Abschiebehaftbeschluss (Sicherungshaft). Insofern ist die Abschiebungshafteinrichtung strikt von einer Strafhaft zu trennen, wenngleich einige der untergebrachten Personen bereits straffällig wurden.

Die Einrichtung wurde 2018 in Betrieb genommen und ist mittlerweile für die Unterbringung von insgesamt 80 Personen ausgelegt.

Kontakt

Abschiebungshafteinrichtung Hessen

Tim Heinen

Leiter

Polizeipräsidium Südhessen

Marienburgstraße 78
64297 Darmstadt-Eberstadt