Tätigkeitsfelder der ‚Städtebaulichen Kriminalprävention‘
Die Handlungsfelder der Kriminalprävention im Städtebau sind sehr umfassend, agieren auf unterschiedlichen Maßstabsebenen und bedürfen einer ganzheitlich städtebaulichen Betrachtung.
Grundsätzlich kann zwischen objektiver Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsgefühl unterschieden werden, wobei das subjektive Sicherheitsgefühl nicht immer mit der tatsächlichen Kriminalitätslage gleichzusetzen ist. Zentrale Handlungsfelder der Kriminalprävention im Städtebau sind somit nicht nur die Verbesserung der tatsächlichen Sicherheitslage an bestimmten Orten, sondern gleichermaßen die Stärkung des Sicherheitsgefühls in urbanen Räumen. Dabei ist das unterschiedliche Sicherheitsempfinden sowie das unterschiedliche Nutzungsverhalten von z. B. Frauen und Männern oder Seniorinnen und Senioren zu bedenken.
Beispielsweise können Dunkelheit und wenig Einsehbarkeit, Unordnung und Verwahrlosung, aber auch eine unübersichtliche bauliche Gestaltung und damit schlechte Orientierung das Sicherheitsgefühl von Menschen stark beeinträchtigen.
In verschiedenen Bereichen der Stadt sind vor allem Straftaten im Bereich der Straßen- und Kleinkriminalität sowie unhöfliches oder respektloses Verhalten, so genannte physische und soziale ‚Incivilities‘, maßgeblich für das Themengebiet der ‚Städtebaulichen Kriminalprävention‘.
Unter diesem normabweichendem Verhalten sind überwiegend Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Tendenzen des Verfalls, die im Stadtbild sichtbar wahrzunehmen sind, zu verstehen. Sie sind meist nicht strafbar, werden aber häufig als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Zu den Incivilities zählen beispielweise zerstörte Fensterscheiben, Müll und Schmutz sowie Graffiti im öffentlichen Raum, aber auch öffentlich wahrnehmbare Suchtprobleme durch Alkohol und Betäubungsmittel oder ‚organisiertes‘ und ‚aggressives‘ Betteln.
Die Beispielbilder stellen eine Auswahl typischer Handlungsfelder der Kriminalprävention im Städtebau und ihre Wirkung auf einzelne Stadträume dar.