Die zentrale Ansprechperson des Freiwilligen Polizeidienstes befasst sich innerhalb der Polizei mit allen grundlegenden Angelegenheiten rund um den FPolD. Ziel ist es, engagierte Bürgerinnen und Bürger für dieses Ehrenamt zu gewinnen und die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer bestmöglich auf ihren Dienst vorzubereiten und sie darin zu unterstützen. Sie fungiert weiterhin als Ansprechperson für die SvO, welche die direkten Kontaktpersonen zu den Polizeihelferinnen und Polizeihelfer darstellen. Ebenso steht sie den Kommunen als Ansprechperson bei der Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes zur Verfügung.
Der Freiwillige Polizeidienst in Hessen ist ein Angebot an engagierte Bürgerinnen und Bürger, sich für die Sicherheit und Ordnung in ihrer Stadt einzusetzen.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen ist der Freiwillige Polizeidienst zur Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheitslage in den Städten
- Offenbach am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Neu-IsenburgÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Dietzenbach
- Dreieich
- Mühlheim am Main
- Obertshausen
- RodgauÖffnet sich in einem neuen Fenster
- RödermarkÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Gründau
- Gelnhausen
- LinsengerichtÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Freigericht
- Wächtersbach
- Brachttal
eingerichtet.
Die ehrenamtlichen Polizeihelferinnen und -helfer zeigen in Form von uniformierter Fußstreife Präsenz, sind für ihre Mitmenschen ansprechbar bzw. bieten proaktiv Hilfe an, melden polizeilich relevante Sachverhalte und treffen bei Bedarf kleinere Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Durch ihr Auftreten in Uniform sorgen sie für ein gutes Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern. Anlassbezogen informieren sie über aktuelle Kriminalitätsphänomene, wie z.B. Enkeltrick, Anruf falscher Polizeibeamter oder zu Themenfeldern im Bereich der Verkehrsprävention.
Im Bedarfsfall stehen sie als kompetentes Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Polizeibehörden zur Verfügung und können somit für schnelle und unkomplizierte Hilfe sorgen.
Der Freiwillige Polizeidienst ist grundsätzlich präventiv ausgerichtet und soll Vertrauen und Verständnis zwischen Gesellschaft und Polizei fördern.
Für maximal 20-25 Stunden pro Monat (je nach Kommune) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 Euro pro Stunde gezahlt.
Sie haben Interesse das Team als ehrenamtliche/r Helferin und Helfer zu verstärken?
Wir bieten Ihnen gezielte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu sicherheitsrelevanten Themen, Schulung in sozialer und interkultureller Kompetenz und die Möglichkeit einen wertvollen Beitrag für mehr Sicherheit in ihrem persönlichen Umfeld zu leisten.
Voraussetzungen:
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, können Sie im Freiwilligen Polizeidienst tätig werden, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt sind,
- gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.
- Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten
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- Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.
Informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner im Polizeipräsidium Südosthessen!
Bitte beachten Sie:
Der hier aufgeführte Ansprechpartner ist nicht rund um die Uhr im Dienst!
Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, wählen Sie bitte den Notruf 110!