Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
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Björn Büchler
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Die städtebauliche Kriminalprävention hat zum Ziel, die Sicherheit im öffentlichen Raum durch gezielte Gestaltung des Freiraums sowie der umliegenden Gebäude (Anordnung, Fassade, Grundriss) zu erhöhen. Dabei werden nicht nur Orte mit erhöhter Kriminalität (Hotspots) behandelt, sondern auch Angsträume. Hier ist die gefühlte Sicherheit gefährdet, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass diese Bereiche von Passanten gemieden und Tatgelegenheiten begünstigt werden.
Die Lösung des Sicherheitsproblems überschneidet sich in der Regel mit den Zielen des konventionellen Städtebaus. Eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, die Förderung einer Stadt der kurzen Wege durch Nutzungsmischung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Räumen kann die Frequenz im und die Einsehbarkeit in den öffentlichen Raum erhöhen und die Sicherheit verbessern. Eine „Win-Win-Situation“ zwischen Kommune und Polizei.
Die Arbeit des Fachbereichs besteht in der Beratung der Kommunen sowie regionalen Kooperationspartnern und privaten Bauträgern. Beispiele sind die Beratung bei Neubauprojekten, Freiraumplanungen oder bei Städtebauförderprogrammen wie „Sozialer Zusammenhalt“. Durch qualifizierte Stellungnahmen im Bereich der Bauleitplanung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) können Hinweise gegeben werden, wie städtebauliche Mängel in Bezug auf die Sicherheit verhindert werden können.
Auch bei detaillierten Entscheidungen wie der Auswahl des Stadtmobiliars wird die Einbindung der städtebaulichen Beratungsstelle empfohlen. Eine integrierte Behandlung (u.a. Verkehr- Perimeter-, Einbruchschutz) kann dabei helfen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und gleichzeitig einen stadtbildverträglichen Zufahrtschutz zu ermöglichen. Zudem können angstraumfördernde „Incivilities“ (u.a. Vermüllung, Sachbeschädigung, Graffiti) eingedämmt oder verhindert werden.