Geballte Faust - im Bildhintergrund Frau schützt ihr Gesicht mit Händen

Traumatherapie

Traumatherapie - Netzwerk Hessen für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe

Nicht selten kommt es vor, dass Menschen in Folge eines schädigenden Ereignisses unter einem psychischen Trauma leiden. Studien haben gezeigt, dass eine zeitnahe Behandlung chronische Belastungsstörungen sowie psychische Langzeit- und Spätfolgen vermeiden oder zumindest mildern können, um eine möglichst schnelle Teilhabe am Leben wieder zu ermöglichen. Das Traumatherapie-Netzwerk arbeitet mit verschiedenen Kliniken für erwachsene Menschen sowie für Kinder und Jugendliche zusammen. Die Zusammenarbeit soll dazu dienen, den Opfern von Gewalttaten auch zukünftig schneller kompetente und zielgerichtete Hilfen anzubieten.

Wer kann Leistungen nach dem SGB XIV empfangen?

Anspruchsberechtigt nach dem SGB XIV sind alle, die in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten haben. Eine Gewalttat im Sinne des SGB XIV ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person (physische Gewalttat) sowie seit 01.01.2024 auch ein sonstiges vorsätzliches, rechtswidriges, unmittelbar gegen die freie Willensentscheidung einer Person gerichtetes schwerwiegendes Verhalten (psychische Gewalttat). Beispielhaft sind hier schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Schaden durch Vergiftung, Brandstiftung, schweres Stalking oder einen Angriff durch ein Kraftfahrzeug zu nennen. Anspruchsberechtigt sind auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende der geschädigten Person sowie Personen, welche bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden sind oder aber Zeuge einer schweren Gewalttat im Sinne des SGB XIV geworden sind.

Das Netzwerk

Das Traumatherapie Netzwerk Hessen besteht aus insgesamt dreiundzwanzig Einrichtungen, wodurch eine flächendeckende, rasche und fachkundige Hilfe für Opfer sichergestellt werden kann. Durch eine zeitnahe Behandlung potentiell traumatisierter Opfer kann chronischen Belastungsstörungen oder psychischen Langzeit -und Spätfolgen vorgebeugt oder diese zumindest gemildert werden. In den Einrichtungen wird Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen innerhalb von vier Wochen oder bedarfsweise auch sofort therapeutische Hilfe angeboten.

Leistungsspektrum

Das Leistungsspektrum umfasst zunächst die Inanspruchnahme von fünf therapeutischen Sitzungen für Erwachsene und acht therapeutischen Sitzungen für Kinder- und Jugendliche. Dieser Anspruch kann im Bedarf um maximal zehn Sitzungen ausgedehnt werden.

Weitere Informationen und Antragsstellung

Anträge gemäß SGB XIV können in Hessen bei dem dafür zuständigen Amt für Versorgung und Soziales formlos oder mittels hiesigem VordruckÖffnet sich in einem neuen Fenster (547 KB) (Quelle: RP Gießen) eingereicht werden. Die örtliche Zuständigkeit der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HAVS) können Sie dem Flyer Traumatherapie Netzwerk HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster (2 MB) (Quelle: RP Gießen) entnehmen. Jeder der bereits einen Antrag gestellt hat oder noch stellen möchte, kann sich auch direkt an die aufgeführten Fachkliniken oder Einrichtungen des Traumatherapie - Netzwerkes wenden.

Weitere Informationen zum Thema soziale Entschädigung finden Sie im aktuellen Merkblatt für Opfer von Gewalttaten Öffnet sich in einem neuen Fenster(102 KB) (Quelle: RP Gießen) sowie unter folgendem Artikel Das soziale Entschädigungsrecht: SGB XIV löst OEG ab

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