Person entwendet einem älteren Mann die Brieftasche aus der Jacke

Betrug zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren

Betrügerinnen und Betrüger haben in den letzten Jahren unterschiedliche perfide Varianten entwickelt, um an die Ersparnisse von Seniorinnen und Senioren zu gelangen. Dabei nutzen sie gezielt die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft älterer Menschen aus. Enkeltrick, falsche Polizeibeamtinnen und -beamte oder Dienstleistertrick sind nur einige wenige Beispiele an kriminellen Machenschaften. Betrügerinnen und Betrüger haben in den letzten Jahren unterschiedliche perfide Varianten entwickelt, um an die Ersparnisse von Seniorinnen und Senioren zu gelangen. Dabei nutzen sie gezielt die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft älterer Menschen aus. Enkeltrick, falsche Polizeibeamtinnen und -beamte oder Dienstleistertrick sind nur einige wenige Beispiele an kriminellen Machenschaften.

Eine der momentan häufigsten Betrugsvarianten ist das Auftreten von „falschen Polizeibeamtinnen und -beamten“. Die Täterinnen und Täter geben sich am Telefon als Bedienstete der Polizei aus und gaukeln vor, dass Einbrecher es auf das Ersparte der Opfer abgesehen hätten. Schließlich wird ein Übergabetermin ausgemacht, damit die vermeintlichen Polizisten die Wertsachen an einen sicheren Ort bringen können. Am Telefon versuchen sie ihre Opfer dann unter verschiedenen Vorwänden dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände im Haus oder auf der Bank an einen Unbekannten zu übergeben, der sich ebenfalls als Polizist ausgibt. Dabei nutzen die Täterinnen und Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt. An der Haustür schrecken sie auch nicht davor zurück, gefälschte Polizeidienstausweise vorzuzeigen, um sich Zutritt in die vier Wände ihrer Opfer zu verschaffen. Neben den Anrufen wurden in einigen Fällen sogar Haftbefehle mit der Aufforderung verschickt, die im Schreiben genannte Geldstrafe zu bezahlen, sonst drohe die Inhaftierung. Die Tätergruppierungen agieren in der Regel aus türkischen Callcentern heraus, sprechen ein nahezu akzentfreies Deutsch und sicher sich ihre Opfer im gesamten Bundesgebiet aus. Lediglich regionale Abholer befinden sich in Deutschland.

Damit Sie sicher vor solchen Straftaten leben können, empfiehlt die Polizei:

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie die Besuchenden währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder nach Ihrem persönlichen Geldversteck bzw. Ihren Ersparnissen auf der Bank fragen.
  • Die Polizei stellt kein Bargeld bzw. andere Wertgegenstände vorsorglich sicher.
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten oder Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.

Ähnlich dem Phänomen des falschen Polizeibeamten nutzen Betrügerinnen und Betrüger den Vorwand, sie seien Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Bank des potentiellen Opfers. Meist geben sie an, sie hätten verdächtige Kontobewegungen oder Überweisungen festgestellt. Diese könnten sie mit Zustimmung des oder der Angerufenen noch rückgängig machen, indem dieser eine mutmaßliche Rücküberweisung über die Online-Banking App freigibt. Tatsächlich wird durch diese Freigabe jedoch eine Überweisung auf das Täterkonto freigegeben. Die Betrügerinnen und Betrüger nutzen auch hier spezielle Techniken, um auf der Telefonanzeige die Nummer der Hausbank des Opfers anzuzeigen und dieses somit in Sicherheit zu wiegen.

Hier gilt:

  • Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter fordern Sie nie am Telefon zur Freigabe von Aufträgen auf.
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten oder Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Rufen Sie bei geringstem Zweifel bei der Bank an, von welcher der angebliche Mitarbeiter anruft. Suchen Sie die Telefonnummer der Bank selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Kontaktieren Sie keine Rufnummer, welche Ihnen von dem vermeintlichen Mitarbeiter gegeben wurde.
  • Überprüfen Sie jeden Auftrag genau, welchen Sie mittels ihrer Online-Banking App freigeben.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.

Eine weitere oft genutzte Masche ist der sogenannte „Enkeltrick“. Auch hier sind die möglichen Folgen für die Opfer oft existentiell. Sie können sehr hohe Geldbeträge verlieren oder sogar um ihre unterhaltssichernden Ersparnisse gebracht werden. Mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht“ oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrügerinnen und Betrüger bei meist älteren und alleinlebenden Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt. Hat der oder die Betroffene die geforderte Summe nicht parat, solle er oder sie unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abheben. Auch hier nutzen die Täterinnen und Täter zumeist spezielle Techniken, um auf der Telefonanzeige eine deutsche Rufnummer zu imitieren.

Die Polizei rät:

  • Raten Sie nicht wer dran ist, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich auf, ihren Namen zu nennen.
  • Rufen Sie die oder den „Verwandten“ zurück. Verwenden Sie dazu die Ihnen bekannte Telefonnummer – nicht aber eine Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
  • Bevor Sie jemandem (auch einer bzw. einem angeblichen „Verwandten“) mit Geld zu helfen versprechen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens, z. B. mit einem Familienmitglied, einer Freundin, einem Freund oder auch einer Bankmitarbeiterin oder einem Bankmitarbeiter.
  • Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer“ ist, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Übergeben Sie kein Bargeld an Ihnen unbekannte Personen.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf!

Bei einem Schockanruf gehen Betrügerinnen und Betrüger ähnlich vor wie bei einem Enkeltrick oder dem Phänomen der falschen Amtspersonen. Sie geben sich als Verwandte oder ein mit einem Vorgang betrauter Polizeibeamter, Rechtsanwalt oder Klinikpersonal aus und täuschen eine Notsituation vor. Geschildert werden beispielsweise Unfälle, in deren Folge ein Familienmitglied sofort operiert werden müsse. Die Operation könne jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie vorher in bar bezahlt wird. In anderen Szenarien sollen Angehörige beispielsweise einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder eine Straftat begangen haben. Um eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, soll umgehend eine Kaution gestellt werden.

Durch diese Szenarien soll bei dem potentiellen Opfer bewusst ein Schockmoment und zeitlicher Druck verursacht werden, um diese zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen. Oft bemerken Opfer den Betrug erst, wenn es zu spät ist.

Die Polizei rät:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten – egal, wie plausibel die Situation zunächst dargestellt wird.
  • Weder die Polizei, Staatsanwaltschaft, Krankenhäuser etc. werden Sie jemals zu Zahlungen drängen.
  • Kontaktieren Sie den oder die angeblich Betroffene unter einer Ihnen bekannten Rufnummer.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären, persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse preis.
  • Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer“ ist, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens, z. B. mit einem Familienmitglied, einer Freundin oder einem Freund.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf!

Betrug und Diebstahl an der Haustür“ ist eine Methode, um insbesondere älteren Menschen überteuerte Leistungen oder Produkte zu verkaufen. Die Täterinnen und Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann oder -frau, mal werden sie als Handwerkerin oder Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig. Hierbei handelt es sich zumeist um einen sogenannten Trickbetrug oder Trickdiebstahl. Bei letzterem an der Haustür geht es Tätergruppierungen vornehmlich darum, unter einem Vorwand in die Wohnung der Opfer zu gelangen. Mittels gezielter Ablenkung und durch geschicktes Verhalten der Täterinnen und Täter sollen unbemerkt Bargeld und / oder Wertgegenstände (z.B. Schmuck) aus der Wohnung entwendet werden. Meist agieren die Täterinnen und Täter hier zu zweit: Während einer der Tatbeteiligten damit beschäftigt ist das Opfer durch geschickte Gesprächsführung abzulenken, erfolgt das Durchsuchen der Wohnung bzw. die Entwendung von Wertgegenständen durch die zweite Person. Auch hier gilt: Um Seriosität vorzutäuschen, kündigen sich die Täterinnen und Täter nicht selten vorab telefonisch bei den Opfern an. So verschaffen sie sich einen ersten Eindruck von ihrem potentiellen Opfer, können eine „Voraufklärung“ der Situation vornehmen und fördern zusätzlich das Vertrauensverhältnis zu ihrem potentiellen Opfer. Auch beim Trickbetrug an der Haustür geht es den Tätergruppierungen in den meisten Fällen darum, unter einem Vorwand in die Wohnung der in der Regel älteren Opfer zu gelangen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden die Opfer sodann im Gegensatz zum Trickdiebstahl zur Herausgabe von Bargeld, EC-Karten oder sonstigen Schmuck und / oder Wertgegenständen aufgefordert. Die Vermögensverfügung geht somit vom Opfer aus.

Die Polizei rät:

  • Schauen Sie sich vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an, wer vor Ihrer Tür steht.
  • Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucherinnen und Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
  • Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.
  • Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
  • Lassen Sie nur Handwerkerinnen und Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren.
  • Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären.
  • Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
  • Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
  • Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.

Hintergrund dieser speziellen Informationen für lebensältere Menschen ist auch, dass die Angst von Seniorinnen und Senioren vor krimineller Bedrohung in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist. Viele Studien belegen dies. Die Tatsache, dass ältere Menschen im Vergleich zu anderen Altersgruppen deutlich weniger häufig Opfer von Straftaten werden, beruhigt sie nur wenig. Ihre subjektive Wahrnehmung schränkt ihr Sicherheitsgefühl ein und wirkt sich so auch auf ihre Lebensqualität aus.

Weitere Informationen zu Kriminalitätsphänomenen und wie sich Seniorinnen und Senioren schützen können erhalten Sie unter www.polizei-beratung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hier können verschiedene Broschüren zu den unterschiedlichen Thematiken heruntergeladen werden. Zu nennen sind insbesondere: „Im Alter sicher lebenÖffnet sich in einem neuen Fenster“ sowie „Gut beraten im hohen AlterÖffnet sich in einem neuen Fenster“. Diese sind auch kostenlos bei den Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich.

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