Wenn Sie Betreiber einer
Einbruch- und Überfallmeldeanlage EMA/ÜMA
(mit oder ohne Anschluss an die Polizei)
sind, müssen Sie im Fall von Falschalarmen, die technisch bedingt sind, die durch fahrlässige oder missbräuchliche Alarmierung oder durch Vortäuschung einer Gefahrenlage oder Straftat zustande kommen, ggf. mit Kosten für den Polizeieinsatz rechnen.
Grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Alarmanlagen können Sie gerne mit unserem Sachbearbeiter und unserer Sachbearbeiterin für EMA/ÜMA besprechen: