Städtebauliche Kriminalprävention in Nordhessen

Unter dem Begriff der Städtebaulichen Kriminalprävention versteht man die Kriminalitätsvorbeugung durch eine zielgerichtete Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Räumen sowie deren Zuordnungen zueinander.

Das Aufgabengebiet der zentralen Ansprechstelle für Grundsatzfragen zur Städtebaulichen Kriminalprävention umfasst dabei auch die Förderung der Kooperation zwischen Stadtplanung, Polizei und weiteren Kooperationspartnern auf regionaler Ebene sowie die Förderung und Intensivierung der Zusammenarbeit verkehrsstrategischer und städtebaulicher Kriminalprävention.

Die Beraterinnen und Berater für Städtebauliche Kriminalprävention in Hessen unterstützen bei der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) und bei Umplanungen von Quartieren, die aufgrund städtebaulicher Mängel umstrukturiert und aufgewertet werden sollen. Projekte sind u. a. die Umgestaltung von Konversionsflächen, der Neubau und die Belebung von Innenstadtbereichen oder Projekten der „Sozialen Stadt“.

Die Ansprechpersonen bearbeiten auch Anfragen im Bereich Durch- und Zufahrtsschutz zur Sicherung des öffentlichen Raums (Terroranschläge, Amokfahrten) - hier vor allem hinsichtlich Schutzelementen, die stationär und gestalterisch mit dem Stadtbild (Bushaltestellen, Bänke, Pflanzkübel, etc.) verträglich sind. Zudem begleiten sie auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizeireviere und -stationen bei Ortsbegehungen in problematischen Quartieren, u. a. Orte an denen vermehrt Straftaten begangen oder die von den Bürgerinnen und Bürgern gemieden werden.