Abteilung 1: Verwaltung

Verwaltung

Hier sind die klassischen Verwaltungsaufgaben angesiedelt – vom Justiziariat über das Rechnungswesen bis hin zur Personalstelle. Darüber hinaus gibt es diese zwei besonderen Hauptsachgebiete:

Beschaffung

Das HPT vertritt das Land Hessen im Rahmen des strategischen Beschaffungsmanagements als zentrale Einkaufsorganisation für polizeiliche Beschaffungen. Wir beschaffen Liefer- und Dienstleistungen, die unmittelbar der Aufgabenerfüllung der Polizei dienen. Das monetäre Durchlaufvolumen innerhalb der zentralen Beschaffungsorganisation beträgt jährlich rund 75 Millionen Euro, verteilt auf rund 1.100 Beschaffungsvorgänge. Hierbei liegt bei rund 200 Vergabeverfahren der Auftragswert jeweils über 10.000 Euro netto, sodass diese national oder europaweit ausgeschrieben werden. Es werden rund 1.600 Verträge (nur HPT) bewirtschaftet.

Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Forderungen

Die Abteilung 1 ist zuständig für die Erhebung der Kosten von Maßnahmen der Polizeibehörden nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie für Amtshandlungen nach anderen Vorschriften des Verwaltungskostenrechts, beispielsweise Abschleppmaßnahmen, Gewahrsamnahmen, Transportbegleitungen oder nach Einsätzen aufgrund von Falschalarmen. Auch die Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen des Landes Hessen aus übergegangenem Recht, in Zusammenhang mit Dienstunfällen und außerdienstlichen Unfällen sowie Sachbeschädigungen von Privat- und Landeseigentum gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), fällt in den Verantwortungsbereich des HPT. So werden im Sachgebiet Öffentlich-rechtliche Forderungen im Jahr durchschnittlich rund 17.000 Kostenbescheide erlassen, die zu Einnahmen in Höhe von etwa vier Millionen Euro führen. Im zivilrechtlichen Bereich sind jährlich rund 1.000 neue Schadensfälle zu verzeichnen und es werden rund 500.000 Euro bis 600.000 Euro vereinnahmt. Diese Einnahmen fließen bei den einzelnen Polizeibehörden dem Polizeihaushalt wieder zu.