Opferschutzbeauftragte

Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalles leiden häufig nicht nur unter den unmittelbaren körperlichen oder materiellen Schäden. Oft gerät auch ihr Sicherheitsgefühl ins Wanken, ihre Lebensqualität geht verloren oder wird stark eingeschränkt. Gerade in dieser Situation brauchen Opfer gezielten Rat, Hilfe und Beistand, um die Folgen einer Straftat oder eines Unglücks besser zu bewältigen, ihr Sicherheitsgefühl wieder zurück zu gewinnen und ihre berechtigten Ansprüche wahrzunehmen.

Um den Opferschutz auch innerhalb der Polizei zu gewährleisten, gibt es bei jedem Polizeipräsidium  einen Opferschutzbeauftragten bzw. eine Opferschutzbeauftragte. 

Zudem hat jede Polizei- und Kriminaldirektion einen Opferschutzkoordinatoren bzw. eine Opferschutzkoordinatorin.

Gemeinsam kümmern sie sich innerhalb der Behörde um die Opferschutzbelange, führen interne Schulungen durch und dienen als Ansprechpersonen für alle Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe intern und extern. 

Fragen zum Opferschutz und zu Erreichbarkeiten von Hilfeeinrichtungen beantworten die Opferschutzbeauftragten der Präsidien.

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