Eine Collage aus zwei Bildern: Oben rechts ein Motorradhelm mit Visier, unten links eine sogenannte Braincap (Art Stahlhelm)

Ein guter Helm schützt

Bikerinnen und Biker haben keine Knautschzone! Werden Motorradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist die Gefahr groß, dass sie dabei zu Schaden kommen. Besonders der Kopf ist hier gefährdet, weshalb das Tragen eines Schutzhelmes gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider haben unsere Streifenteams in letzter Zeit festgestellt, dass sogenannte "Braincaps" wieder vermehrt beim Motorradfahren getragen werden. Bei Kontrollen kommt es diesbezüglich immer wieder zu Diskussionen mit den Beamtinnen und Beamten. Hier die wichtigsten Infos zusammengestellt:

Biker müssen bei der Fahrt einen geeigneten Helm tragen, der Nacken, Stirn und Ohren schützt und über ausreichend Polsterung verfügt.

Motorradhelm mit Visier und ausrechend Schutzfunktion, den Kopf umschließend

Bauarbeiterhelme, Stahlhelme oder "Braincaps" haben keine ausreichende Schutzwirkung! Zudem bestehen sie in der Regel auch keinen "Abstreiftest" - was bedeutet, dass die Fahrerin oder der Fahrer bei einem Unfall den Helm verlieren würde.

Stahlhelm, welcher über keinen besondern Schutz für den Kopf verfügt.

Schutzhelme, die über ein "ECE" Prüfzeichen verfügen, sind amtlich genehmigt und geeignet. Werden Motorradfahrerinnen oder -Fahrer ohne einen solchen Helm gestoppt, wird nicht nur ein Verwarngeld fällig. Die Weiterfahrt wird an Ort und Stelle von der Polizei untersagt, bis ein geeigneter Schutzhelm organisiert ist!

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