„Seit dem 02.09.2025 gilt der vorliegende Erlass zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden“.
Aus diesem Anlass heraus ergeben sich zahlreichen Änderungen, welche derzeit vom HSG 5 VSM im Zentrum für Fort- und Weiterbildung der HöMS umgesetzt werden. Deshalb befindet sich diese Seite gerade im Neuaufbau.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen weiterhin für Rückfragen zur Verfügung.
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