Genehmigungsverfahren ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen

„Seit dem 02.09.2025 gilt der vorliegende Erlass zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden“.

Aus diesem Anlass heraus ergeben sich zahlreichen Änderungen, welche derzeit vom HSG 5 VSM im Zentrum für Fort- und Weiterbildung der HöMS umgesetzt werden. Deshalb befindet sich diese Seite gerade im Neuaufbau.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen weiterhin für Rückfragen zur Verfügung.

Eric Baum (Tel.: 0611/3256 - 5512

Stefan Sonntag (Tel.: 0611/3256 - 5510)

Auch per E-Mail sind wir erreichbar.

 

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