Gerade in dieser Situation brauchen Opfer gezielten Rat, Hilfe und Beistand,
• um die Folgen einer Straftat oder eines Unglücks besser zu bewältigen,
• ihr Sicherheitsgefühl wieder zurück zu gewinnen
• und ihre berechtigten Ansprüche wahrzunehmen.
Um den Opferschutz auch innerhalb der Polizei zu gewährleisten, gibt es bei jedem Polizeipräsidium - so auch in Osthessen – eine(n) Opferschutzbeauftragte(n). Die Stelle ist bei der Abteilung Einsatz im Stabsbereich E 4 angesiedelt.
Zudem hat jede Polizeidirektion einen Opferschutzkoordinator.
Gemeinsam kümmern sie sich innerhalb der Behörde um die Opferschutzbelange, führen interne Schulungen durch und dienen als Ansprechpartner für alle Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe intern und extern.
Bitte beachten Sie: Im Notfall wählen Sie bitte den Notruf 110!