Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalles leiden häufig nicht nur unter den unmittelbaren körperlichen oder materiellen Schäden. Oft gerät auch ihr Sicherheitsgefühl ins Wanken, ihre Lebensqualität geht verloren oder wird stark eingeschränkt. Gerade in dieser Situation brauchen Opfer gezielten Rat, Hilfe und Beistand, um die Folgen einer Straftat oder eines Unglücks besser zu bewältigen, ihr Sicherheitsgefühl wieder zurück zu gewinnen und ihre berechtigten Ansprüche wahrzunehmen.
Wir informieren über:
- den Ablauf eines Strafverfahrens von der Einleitung des Verfahrens bis zur Gerichtsverhandlung
- Opferrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafverfahrens
- Möglichkeiten der Opferhilfe Beratung - Begleitung - Unterstützung
Hierzu händigen wir nicht nur Informationsbroschüren aus, sondern beantworten auch gerne Fragen und unterstützen in allen Belangen des Opferschutzes und der Opferhilfe. Auf Wunsch vermittelt die Polizei auch direkt an eine geeignete Opferhilfeeinrichtung.
Um den Opferschutz auch innerhalb der Polizei zu gewährleisten, gibt es bei jedem Polizeipräsidium - so auch in Südhessen - eine/einen Opferschutzbeauftragte/Opferschutzbeauftragten. Die Stelle ist bei der Abteilung Einsatz im Stabsbereich E4 angesiedelt.