Die Mobilität ändert sich, die Anzahl der E-Scooter im Straßenverkehr nimmt zu. Damit steigen auch die Unfallzahlen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen führte im Rahmen einer Aktionswoche umfangreiche Kontrollen im gesamten Zuständigkeitsbereich durch. Im Lahn-Dill-Kreis, dem Wetteraukreis sowie den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf nahmen Einsatzkräfte über die gesamte letzte Woche verstärkt E-Roller und die jeweiligen Fahrerinnen und Fahrer unter die Lupe. Die Kontrollen fanden dabei insbesondere in innerstädtischen Bereichen sowie dem Umfeld von Schulen statt.
Die Kontrollierenden stoppten insgesamt 342 E-Roller. Die Zweiräder wurden dabei in Hinsicht auf eine ordnungsgemäße Zulassung, den technischen Zustand und mögliche Manipulationen überprüft. Nicht nur die Verkehrstüchtigkeit der Person auf den Rollern, sondern auch deren Alter stand ebenso im Fokus. Die gängigsten, festgestellten Verstöße waren die verbotene Beförderung weiterer Personen, die Handynutzung, mangelnder Versicherungsschutz und das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen. Die Fahrt von zehn Kindern, jeweils unter 14 Jahren, wurde altersbedingt vor Ort beendet. Deren Eltern wurden verständigt, die Roller bis zur Abholung sichergestellt. Auch mussten zwei Personen mit zur Dienststelle.
Dort führte ein Arzt Blutentnahmen durch, da sich bei den Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit jeweils der Verdacht eines Drogenkonsums ergeben hatte. Dies stellt jeweils, ebenso wie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Straftat dar. Die Bilanz insgesamt: Die Beamten fertigten 19 Strafanzeigen, ferner leiteten sie 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Über 1.200 Euro Verwarngeld wurden bei der Ahndung geringer Verstöße direkt vor Ort erhoben.
Mindestens genauso wichtig waren allerdings die vielen Gespräche, welche die Einsatzkräfte mit den Kontrollierten führten. So klärten sie an Ort und Stelle über die Gefahren auf und appellierten, die Regeln einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr walten zu lassen.
E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter dazu beträgt 14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Das dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein, zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht. Manche Modelle werden speziell als "Kinder-E-Roller" zum Kauf angeboten. Diese unterliegen allerdings denselben Regeln, es gelten somit keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.
Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Folgende Tipps helfen dabei:
- Helm: Schlecht für die Frisur, gut für den Kopf! Was fürs Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist: Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf!
- Mindestalter: Es mag verlockend sein, aber erst ab 14 Jahren ist das Fahren der Roller erlaubt. Haltet euch daran!
- Mitnahme von Personen: Es kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch zu schweren Unfällen führen. Bitte nur alleine auf dem E-Roller fahren!
- Versicherung: Nicht nur Pflicht, sondern wichtig, damit ihr im Fall der Fälle abgesichert seid!
- Alkohol und Drogen: Die Regeln dazu sind analog zu den übrigen Kraftfahrzeugen. Am besten ist ohnehin: Wer fährt, trinkt nicht!
- Unterwegs: Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Achtet auf rote Ampeln, nehmt die Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy!
- Generell: Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen! Sprecht zudem mit eurer Familie, an eurer Schule und mit eurem Umfeld über diese wichtigen Regeln!
Die Polizei wünscht allen eine gute Fahrt!